Über ein Aktiendepot und verbundene bzw. zusätzlich zu diesem eingerichtete Unterkonten können grundsätzlich alle Wertpapiere gehandelt und Geschäfte durchgeführt werden, die der jeweilige Broker bzw. die depotführende Bank anbietet.
Bei der Eröffnung des Wertpapierdepots sind Banken und Broker gemäß Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, sich über die Erfahrungen des Kunden mit verschiedenen Anlageformen zu erkundigen.
Depotfreischaltung entsprechend der Erfahrung des Anlegers
Anhand dieser Bestandsaufnahme wird das Depot dann für Anlagen bis zu einer von insgesamt fünf Risikoklassen freigeschaltet. Wenn die entsprechenden Erfahrungen auf Seiten des Kunden vorliegen, kann dieser im Rahmen der für ihn vorgesehenen Risikoklassen eigenständig Geschäfte tätigen, ohne dass Bank oder Broker beratend zur Seite stehen (Execution only). Mit Beratung sind auch Geschäfte möglich, die über die Risikoklasse hinausgehen, für die das Aktiendepot freigeschaltet ist.
Um Optionsscheine, Turbozertifikate, Optionen und Futures zu handeln ist zusätzlich die Finanztermingeschäftsfähigkeit erforderlich. Diese erwerben Anleger durch das Ausfüllen eines Formulars, das über die Risiken dieser Geschäfte belehrt. Bei den meisten Banken und Brokern heißt das Formular „Risiken bei Finanztermingeschäften“. Aufgeklärt wird unter anderem über das Risiko von Nachschusspflichten, das Glattstellungsrisiko und weitere Risiken.
Zum Anbieter XTB CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 77% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.Die fünf Risikoklassen der Geld- und Kapitalanlage
Die Einteilung in fünf Risikoklassen wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um Anleger vor der Übernahme von Risiken zu schützen, die sie selbst nicht verstehen oder kennen. Das geringste Risiko stellen Anlagen in Risikoklasse I dar. In diese werden neben Tagesgeld, Festgeld, Spareinlagen und Pfandbriefen auch europäische Geldmarktfonds eingestuft.
In Risikoklasse II finden sich festverzinsliche Wertpapiere und Anleihen mit guter Bonität, europäische Rentenfonds und Anlagezertifikate mit Kapitalgarantie. Zur Risikoklasse III zählen unter anderem Fremdwährungsanleihen mit guter Bonität und Blue Chip Aktien sowie Aktienfonds mit Fokus auf Blue Chips. In Risikoklasse IV sind Standardwerte außerhalb Europas, Zertifikate, Anleihen mit mittelmäßiger Bonität und Nebenwerte-Aktien eingestuft. Zur höchsten Risikoklasse V zählen Risikoanleihen, Optionen, Futures und Optionsscheine sowie einige Aktien und Fonds.
Lektion 9 klärt Sie über die verschiedenen Depotgebühren auf: