Devisenhandel Steuer 2024 – Das müssen Trader unbedingt beachten!

Trader die in den Handel mit Devisen einsteigen möchten, müssen nicht nur den Forex Handel lernen, sondern auch wissen wie die Versteuerung der erzielten Gewinne gehandhabt wird. Die Besteuerung von im FX-Handel erzielten Gewinnen gestaltet sich in der Praxis oft komplizierter als gedacht. Eine eigenständige Forex Steuer gibt es nicht. Gewinne aus Währungsgeschäften unterliegen anders als weithin angenommen nicht automatisch der Abgeltungssteuer, da es sich um eigenständige Wirtschaftsgüter handelt. Die Gewinne müssen deshalb im Rahmen der Einkommensteuer angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Die Devisenhandel Steuer auf einen Blick

  • Gewinne aus dem Forex-Handel müssen bei der Einkommenssteuer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden
  • Bei Spekulation auf die Kursveränderung bei Devisen greift die Abgeltungssteuer
  • Die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Gewinne müssen grundsätzlich versteuert werden, unabhängig vom Sitz des Brokers
  • Für eine umfassende Steuerberatung, sollten Anleger sich an einen Experten wenden
Devisenhandel-Gewinne müssen versteuert werden
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1.) Devisenhandel Steuer hängt von bestimmten Details ab

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Diese Regelung greift bei Brokern, die ihren Kunden Währungsgeschäfte am Spot Markt ermöglichen. Sie greift hingegen nicht, wenn über den Umweg anderer rechtlicher Konstruktionen (zum Beispiel Währungs-CFDs) auf Kursveränderungen bei Devisen spekuliert wird. Maßgeblich ist letztlich, ob der Steuerpflichtige tatsächlich im Besitz von Devisen ist oder lediglich ein Vertragsverhältnis/ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an Wechselkursveränderungen besteht.

Ist letzteres der Fall kommt vielmehr die Abgeltungssteuer zur Anwendung. Diese beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei in Deutschland ansässigen Brokern (maßgeblich ist hier, ob es sich bei dem Broker um eine Zahlstelle handelt; Zweigniederlassungen gehören nicht dazu) wird die Steuer nach jedem profitablen Trade automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Brokern sind Trader selbst dafür verantwortlich, die Steuer dem zuständigen Finanzamt im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung anzuzeigen und zu entrichten. Auch in diesem Fall beträgt der Steuersatz pauschal 25 Prozent.

Fazit: Wie versteuert wird, hängt maßgeblich davon ab, ob Trader tatsächlich in Besitz von Devisen sind oder lediglich, wie bei Währungs-CFDs der Fall, auf eine Kursveränderung spekuliert wird. Bei letzterem greift die Abgeltungssteuer. Bei Brokern mit Hauptsitz in Deutschland, führt das Unternehmen die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Bei Brokern im Ausland, muss sich der Kunde selbstständig um die Versteuerung kümmern. So ist es auch bei unserem Testsieger: Sie müssen sich selbstständig um die Anzeige der DeGiro Abgesltungssteuer kümmern.

2.) Die Abgeltungssteuer unter der Lupe

Themenicon Marginhandel

Seit dem ersten Januar 2009 muss jeder Anleger die Abgeltungssteuer auf alle Gewinne und Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren bezahlen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer, da diese direkt aus der Quelle entnommen wird. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus beispielsweise Fonds oder Aktien.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und unter Umständen eine Kirchensteuer. Bis zu einem bestimmten Betrag sind Kapitaleinnahmen jedoch steuerfrei. Der sogenannte Sparerpauschbetrag liegt pro Person bei 801 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten beläuft sich der Freibetrag auf eine Höhe von 1.602 Euro.

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Allgemein wichtig: Die Kapitalertragssteuer wird immer in dem Jahr fällig, in dem der Gewinn realisiert wurde. Wer zum Beispiel am 31.12.2015 eine Forex-Position eröffnet und erst am 01.01.2016 mit Gewinn schließt, muss den Gewinn in der Steuererklärung für 2017 aufführen. Das mag im Forex-Handel wenig entscheidend sein, ist aber gerade beim Aktienhandel von Bedeutung. Wird ein Wertpapier zum Beispiel fünf Jahre gehalten und dann mit Gewinn verkauft, ist der gesamte Gewinn in Jahr 5 zu versteuern. Eine Umrechnung auf die Vorjahre ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Fazit: Seit Januar 2009 müssen Anleger eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf alle Gewinne und Kapitalerträge aus dem Verkauf von Wertpapieren bezahlen. Die Kreditinstitute führen die Abgeltungssteuer dabei direkt an das Finanzamt ab. Der Freibetrag liegt pro Person bei 801 Euro und bei gemeinsam veranlagten Eheleuten bei 1.602 Euro.

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3.) Auch bei ausländischen Brokern müssen Gewinne versteuert werden

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Die Chancen von Steuerflüchtlingen haben sich in den vergangenen Jahren durch diverse, weltweite Entwicklungen massiv eingetrübt. In vielen einstigen „Steuer-Oasen“ ist das Bankgeheimnis gefallen. Speziell Steuerbürger der Bundesrepublik Deutschland müssen darüber hinaus den Ankauf von Daten auf „Steuer-CDs“ fürchten. Dieses Szenario kann bei kleineren Brokerhäusern aus Zypern oder Übersee keinesfalls ausgeschlossen werden. Der Sitz des Brokers spielt für die Steuerpflicht keine Rolle: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss Gewinne im Devisenhandel versteuern!

In Internetforen tauchen immer wieder Fragen nach Möglichkeiten zur Umgehung der Steuerpflicht auf. Hierzu sei gesagt, dass dies nicht nur strafbare Steuerhinterziehung darstellt und schon allein deshalb kein gangbarer Weg sein kann.

Wer bei einem ausländischen Broker tradet, kann aber von einem anderen Vorteil profitieren. Die Steuer für beispielsweise 2015 muss erst Mitte 2016 bezahlt werden, wenn die Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. In der Zwischenzeit können die eigentlich für die Steuer vorgesehenen Beträge weiter verwendet und angelegt werden. Es gilt natürlich Vorsicht walten zu lassen. Ist das Geld verloren und wird die Steuer fällig, droht die Überschuldung. Dennoch ein angenehmer Service, wenn vorsichtig mit Geld umgegangen wird.

Fazit: Auch wer über ausländische Broker handelt, kommt um die Versteuerung nicht herum. Alle Trader, die in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen Gewinne aus dem Forex-Handel rechtmäßig versteuern.

4.) Verluste unbedingt anrechnen lassen

Trader vergessen oftmals, dass die Steuer wirklich nur auf effektive Gewinne anfällt. Verluste können selbstverständlich geltend gemacht und von der Steuerlast abgezogen werden. Das gilt übrigens nicht nur für den Forex-Handel, sondern für das komplette Portfolio. Wenn Aktien mit Verlust verkauft werden, lassen sich diese Verluste mit den übrigen Gewinnen aus den Kapitalerträgen verrechnen. Ein kleines Beispiel soll das verdeutlichen:

  • Ein Anleger eröffnet im Jahr 2016 insgesamt 100 Forex-Positionen.
  • Mit 50 davon erzielt er einen Gewinn, der insgesamt 10.000 Euro betrage
  • Die anderen 50 sind hingegen verlustreich, wobei der Verlust bei 3.500 Euro liegt.
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In der Steuererklärung wird jetzt angegeben, dass insgesamt ein Gewinn von 6.500 Euro erzielt wurde – und eben nicht 10.000 Euro. Schließlich hat der Anleger Geld verloren.

Von diesen 6.500 Euro ist jetzt noch der Freibetrag von 801 Euro abzuziehen, der Steuermessbetrag liegt also bei 5.699 Euro. Berechnung der Steuerlast:

  • 699 * 0,25 = 1.424,75 Euro reine Kapitalertragssteuer
  • 424,75 * 0,055 = 78,36 Euro zusätzlicher Solidaritätszuschlag
  • 424,75 * 0,08 = 113,98 Euro zusätzliche Kirchensteuer
  • Gesamte Steuerlast: 1.617,09 Euro

Bezogen auf den Ertrag von 6.500 Euro ergibt sich so eine Steuerbelastung von 24,88 Prozent. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gewinn aus Kapitalerträge, desto weniger fällt der Freibetrag ins Gewicht. Die gesamte Steuerlast kann so auf knapp 30 Prozent anwachsen.

5.) Unser Fazit zur Devisenhandel Steuer: Professionelle Beratung nur durch Experten möglich

Wie die Versteuerung der Gewinne aus dem Forex-Handel gehandhabt wird, hängt davon ab, ob der Trader tatsächlich Devisen erwirbt oder nur ein Vertragsabschluss auf die Beteiligung der Kursveränderung besteht. Ist ersteres der Fall, müssen die Erträge im Rahmen der Einkommenssteuer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im zweiten Fall kommt die Abgeltungssteuer zum Einsatz.

Trader, die in Deutschland der Steuerpflicht unterstehen, müssen ihre Gewinne grundsätzlich versteuern, ganz egal in welchem Land der Broker sitzt. Im Zweifelsfall gilt immer: Lieber einen Steuerberater fragen, auch wenn das etwas Geld kostet. Stellt das Finanzamt Unregelmäßigkeiten fest, wird es nämlich richtig teuer. Unter Umständen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn bewusst oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden.

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