Erträge aus Aktien versteuern 2024 – In 5 Minuten erklärt!

Erträge aus Aktien versteuern

Wer sich mit dem Aktienhandel befasst, sollte sich nicht nur mit den Kursen, Strategien, Aktien News oder Wirtschaftsentwicklungen befassen, sondern auch mit der Versteuerung der Gewinne. Dazu ist es wichtig zu wissen, wie Anleger Erträge aus Aktien versteuern können bzw. müssen und was dabei beachtet werden soll. Der nachfolgende Artikel versorgt Sie mit Tipps und Infos rund um die Abgeltungssteuer. Das Wichtigste zu den Aktiensteuern im Überblick:

  • Alle Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer
  • Die Abgeltungssteuer liegt bei pauschal 25 Prozent
  • Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Es gilt ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro pro Person
  • Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, so gilt diese Grenze
  • In Steuerfragen sollte immer ein Experte befragt werden
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1.) Aktien versteuern: Kapitalerträge müssen versteuert werden

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In Deutschland unterliegen alle Kapitalerträge der Steuer. Als Kapitalerträge werden alle Gewinne bezeichnet, die aus angelegtem Geld entstehen. Dazu gehören beispielsweise Zinsen von Sparbüchern, Lebensversicherungsauszahlungen sowie Gewinne aus aller Art von Handelsgeschäften. Früher wurde jede Kapitalertragsart unterschiedliche besteuert, was der Transparenz und der Übersichtlichkeit abträglich war. So wurde seitens der Regierung beschlossen, Einheitlichkeit in die Versteuerung zu bringen und alle Arten von Kapitalerträgen einheitlich mit einem Steuersatz zu belegen. Außerdem wurde damit der maximale Steuersatz bei 25 Prozent gedeckelt. Spitzenverdiener sparten damit rund 20 Prozent an Steuern! Die Regelung wurde daher auch getroffen, um um das Vermögen reicher Bürger, die ihre Gelder im Ausland verwahrten, wieder nach Deutschland zurückzuführen.

Kapitalerträge werden mit 25 Prozent versteuert

Fazit: Früher wurde jeder Art der Kapitalerträge unterschiedlich versteuert. So unterlagen Sparbuchzinsen beispielsweise einem anderen Steuersatz als es bei Aktiendividenden der Fall war. Außerdem gab es eine Spekulationsfrist. Gewinne aus Aktienverkäufen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, mussten nicht versteuert werden. Im Jahr 2009 wurde schließlich entschieden, die Versteuerung zugunsten der Transparenz zu vereinheitlichen. Ziel war es aber auch, Vermögen aus dem Ausland wieder nach Deutschland zu bringen.

2.) Erträge aus Aktien versteuern: Was ist die Abgeltungssteuer für Aktien?

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Erträge aus Aktiengeschäften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Seit dem Jahr 2009 werden Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungsteuer mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer belegt. Der Steuersatz gilt im Aktienhandel für Kursgewinne und für Dividenden. Die Besteuerung erfolgt unabhängig von der Haltedauer. Wenn Sie Aktien kaufen und beim Verkauf einen Gewinn erzielen, wird dieser besteuert. Für vor 2009 erworbene Aktien gilt eine Bestandsregelung, nach der Kursgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Vom Gewinn abzuziehen sind Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Aktien entstehen.

Erträge aus Aktien versteuern

Üblicherweise werden Transaktionskosten beim Kauf auf den Einstandskurs umgelegt und beim Verkauf vom Veräußerungserlös abgezogen. Die Abgeltungsteuer wird direkt auf Bankebene einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kapitalerträge müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung deshalb nicht mehr angegeben werden. Eine Angabe in der Einkommensteuer ist allerdings Pflicht, wenn die depotführende Bank die Kirchensteuer nicht abgeführt hat und der Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Bank die Konfessionszugehörigkeit nicht mitgeteilt wurde. Eine Veranlagung von Kapitalerträgen im Rahmen der Einkommensteuer lohnt sich darüber hinaus, wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers 25 Prozent unterschreitet. Dann führt die Veranlagung zu einer Steuerersparnis, weil der niedrigere persönliche Steuersatz auf die Kapitalerträge angewendet wird. Steuerpflichtigen steht ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro für alle Kapitalerträge zu.

Die Geltendmachung erfolgt durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages an die depotführende Bank. Verluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Es können ausschließlich gleichartige Erträge verrechnet werden: Die Verrechnung von Dividenden mit Kursverlusten ist zum Beispiel nicht möglich. Freibeträge können nicht in Folgejahre übertragen werden, Anleger können deshalb unter Umständen Steuern sparen, indem sie zum Ende eines Kalenderjahres Gewinne in einzelnen Aktien realisieren und die Position danach umgehend neu eröffnen. Was jedoch möglich ist, ist das Verluste aus Aktiengeschäften in Folgejahre übertragen werden können. Die Dividendenzahlungen einzelner Unternehmen unterliegen zeitweise nicht der Abgeltungsteuer. Das ist auf eine Regelung in § 27 Körperschaftssteuergesetz zurückzuführen, die Ausschüttungen unter bestimmten Umständen als Kapitalrückzahlung und nicht als Gewinnbeteiligung definiert. Steuern auf Dividenden sind auch abhängig vom Sitz des Unternehmens. So fallen bei ausländischen Aktien oftmals eine Quellensteuer an. Der Anleger muss diese dann automatisch entrichten. In der Regel kann diese jedoch zum Teil auf die Abgeltungssteuer hierzulande angerechnet werden.

Fazit: Die Abgeltungssteuer gilt im Aktienhandel sowohl für Gewinne, die aus dem Verkauf erzielt werden als auch für Dividenden, die der Aktieninhaber erhält. Der Steuersatz liegt pauschal bei 25 Prozent. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, so gilt der entsprechend niedrigere Steuersatz. Depotführende Banken in Deutschland behalten die Abgeltungssteuer automatisch und führen diese an das Finanzamt ab. Es gilt ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro und dieser Steuerfreibetrag muss durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags gelten gemacht werden.

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3.) Aktien versteuern – wie handhaben Broker die Versteuerung?

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Die automatische Einbehaltung der Abgeltungssteuer auf Bankenebene gilt nur für Kreditinstitute bzw. kontoführende Banken, deren Sitz sich in Deutschland befindet. Dementsprechend werben Online-Broker aus ganz Europa gezielt um deutsche Kunden, indem sie auf die Nichteinbehaltung der Abgeltungssteuer hinweisen. Erfolgt die Kontoführung etwa beim Online-Broker Lynx oder beim Forex-Broker FxFlat in Großbritannien, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Anleger und Trader profitieren bei nicht in Deutschland ansässigen Brokern von einem Liquiditätsvorteil, da Gewinne in voller Höhe zur Wiederanlage zur Verfügung stehen. Somit können Kunden bei ausländischen Brokern besser vom Zinseszinseffekt profitieren. Denn sofern Broker die Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen, erhält das Finanzamt damit einen zinsfreien Kredit.

Die Abfuhr der Abgeltungssteuer bei einem ausländischen Broker erfolgt in diesem Fall am Jahresende bzw. im Folgejahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Insbesondere im CFD- und Forex-Bereich ist es üblich, dass Broker Ihren Sitz im europäischen Ausland haben, eine Übersicht finden Sie in unserem CFD-Brokervergleich sowie im Forex-Brokervergleich. Auch im Aktienhandel gibt es prominente Anbieter im (europäischen) Ausland, die keine direkte Abführung der Abgeltungssteuer vornehmen. An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass alle Steuerfragen am besten mit einem Experten geklärt werden müssen, denn die Versteuerung ist nicht nur bei Kapitalerträgen ein sensibles und komplexes Thema. Um immer auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Ausführliche Beratung erfolgen.

Fazit: Wie mit der Versteuerung umgegangen wird, hängt davon ab, wo sich der Hauptsitz des Brokers befindet. Ist ein Anbieter im Ausland ansässig, wird die Abgeltungssteuer nicht einbehalten und der Trader kümmert sich eigenständig um das Abführen der Steuer am Ende eines Jahres. Durch diese Regelung hat der Trader zusätzliche Liquidität, da die Beträge, die sonst als Steuer abgeführt werden, weiterhin zum Handel zur Verfügung stehen und kann dadurch vom Zinseszinseffekt profitieren.

Ausblick: Abgeltungssteuer bald passé?

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Abgeltungssteuer bald abgeschafft wird. Da der eigentliche Zweck der Steuerreform erreicht wurde – ausländische Gelder wieder nach Deutschland zu holen – könnte es gut sein, dass wir bald eine neue Reform erleben. Das ist jedoch derzeit (Stand 12/2017) noch nicht sicher und nur Spekulation. In der Regel werden Steuergesetze ja nicht für die Bürger bzw. den Anleger gemacht, sondern für den Staat. Wir gehen auch davon aus, dass es sofern es zu einer Reform kommt, auch negative Punkte für den Anleger geben wird. Hervorragend wäre, falls es wieder zur Einführung der Spekulationsfrist kommen würde. Denn dann könnten vor allem langfristig orientierte Anleger eine ganze Menge Steuern sparen. Bis zum Jahr 2009 war es so, dass Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden durften. Und für Dividendenzahlungen galt das Halbeinkünfteverfahren, was einige als viel gerechter empfinden als die heutige Abgeltungssteuer.

Fazit: Es ist immer mal wieder im Gespräch, die Abgeltungssteuer abzuschaffen bzw. zu reformieren. Wir können davon ausgehen, dass dies auch irgendwann geschieht. Schließlich wurde die Art und Weise, wie Erträge aus Aktien versteuert werden mussten, im Laufe der Zeit immer wieder geändert. Die Gesetzgebung passt sich auch neuen Gegebenheiten und Finanzprodukten an. Doch derzeit ist keine Änderung so weit im Gespräch, dass wir demnächst eine andere Regelung haben werden.

4.) Fazit zum Thema Erträge aus Aktien versteuern: Expertenberatung empfehlenswert

Aktienhandel Abgeltungssteuer nicht vergessen

Anleger müssen Erträge aus Aktien versteuern. Für diese Art von Gewinnen gilt die Abgeltungssteuer. Diese gibt es seit dem Jahr 2009 und sie beträgt pauschal 25 Prozent. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls eine Kirchensteuer. In Deutschland ansässige Broker behalten die Steuer sofort automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab.

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Sitzt der Broker im Ausland, wird die Versteuerung der Erträge den Tradern überlassen und diese führen die Steuerbeträge in ihrer Steuererklärung am Ende eines Jahres ab. Steuern sind ein komplexes Thema, das viele Fallstricke bereithalten kann und so ist es immer empfehlenswert, sich an einen Steuerfachexperten bzw. einen Steuerberater zu wenden und sich ausführlich beraten zu lassen. So kann der Anleger immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht vor Steuernachzahlungen und horrenden Strafen fürchten.

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